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Viehhaltenden Landwirten wird pro Großvieheinheit (GVE) jährlich ein Zuschuss gewährt, der sich aus der Wassermenge von 20 m³/GVE x laufende Abwassergebühr/m³ und 20 m³/GVE x laufende Wasserbenützungsgebühr/m³ errechnet. Zur Hausgarten- und Blumenpflege wird pro Hausanschluss bzw. pro Wasserzähler jährlich ein Zuschuss gewährt, der sich aus einer Wassermenge von 20 m³ x laufende Wasser- und Kanalgebühr errechnet.