Freiwassermengen

Viehhaltenden Landwirten wird pro Großvieheinheit (GVE) jährlich ein Zuschuss gewährt, der sich aus der Wassermenge von 20 m³/GVE x laufende Abwassergebühr/m³ und 20 m³/GVE x laufende Wasserbenützungsgebühr/m³ errechnet.
Zur Hausgarten- und Blumenpflege wird pro Hausanschluss bzw. pro Wasserzähler jährlich ein Zuschuss gewährt, der sich aus einer Wassermenge von 20 m³ x laufende Wasser- und  Kanalgebühr errechnet.