Müllgrundgebühr

Die angegebenen Gebühren sind Nettobeträge und werden zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (10%) vorgeschrieben


Die Grundgebühr bemisst sich nach Anzahl der Bewohner eines Gebäudes und beträgt pro Jahr:

€ 21,58  pro Person


Die Grundgebühr für Gewerbebetriebe bemisst sich nach Anzahl der Mitarbeiter und beträgt pro Jahr:

€       66,86 Gewerbebetriebe mit      1- 5  Arbeitnehmern
€     116,41 Gewerbebetriebe mit      6-10  Arbeitnehmern
€     200,83 Gewerbebetriebe mit    11-20  Arbeitnehmern
€     502,07 Gewerbebetriebe mit    21-50  Arbeitnehmern
€  1.027,48 Gewerbebetriebe mit  51-100  Arbeitnehmern    
€  2.008,30 Gewerbebetriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern