Solaranlagen / Photovoltaikanlagen

Der Gemeinderat hat in der GR-Sitzung vom 25. Mai 2020 die Förderung von Photovoltaik- sowie Solaranlagen ab dem Jahr 2020 einstimmig beschlossen.

Solaranlagen werden mit € 40,-/ m² Kollektorfläche - maximal 10 m²  - gefördert.

Gefördert wird die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen, das sind auf Gebäuden oder am Boden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung.

Die Förderhöhe beträgt € 80,00 pro kWp.

Gefördert werden pro Grundstück:

·      bei Wohngebäuden mit 1 – 2 Haushalten max. 5 kWp je Haushalt

       bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Haushalten max. 3 kWp je Haushalt


Formloses Ansuchen bei der Gemeinde mit Rechnung der Solar- bzw. Photovoltaikanlage, und die  Bestätigung der Landesregierung über Förderung dieser Anlage.

Zuständig