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Der Gemeinderat hat in der GR-Sitzung vom 25. Mai 2020 die Förderung von Photovoltaik- sowie Solaranlagen ab dem Jahr 2020 einstimmig beschlossen.
Solaranlagen werden mit € 40,-/ m² Kollektorfläche - maximal 10 m² - gefördert.
Gefördert wird die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen, das sind auf Gebäuden oder am Boden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung.
Die Förderhöhe beträgt € 80,00 pro kWp.
Gefördert werden pro Grundstück:
· bei Wohngebäuden mit 1 – 2 Haushalten max. 5 kWp je Haushalt
bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Haushalten max. 3 kWp je Haushalt
Formloses Ansuchen bei der Gemeinde mit Rechnung der Solar- bzw. Photovoltaikanlage, und die Bestätigung der Landesregierung über Förderung dieser Anlage.